Finanzierungsmöglichkeiten

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Ihr Digitalisierungsprojekt?
Wir können Ihnen dabei helfen, die richtigen Partner bei der Finanzierung Ihrer Vorhaben zu finden.

Münzstapel und EU Flagge im Hintergrund

Pro FIT

Pro FIT 

Das Förderprogramm Pro FIT der Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten in Berlin. Derzeit gibt es zwei Hauptfinanzierungsinstrumente: Frühphasenfinanzierung und Projektfinanzierung. 

Pro FIT - Frühphasenfinanzierung 

Mit der "Pro FIT -Frühphasenfinanzierung" hilft die IBB Ihnen die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen. Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-fruehphasenfinanzierung.html

Pro FIT – Projektfinanzierung 

Mit der „Pro FIT – Projektfinanzierung“ unterstützt die IBB Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen bei der Umsetzung innovativer Ideen. Gefördert werden technologische Entwicklungen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – in allen Phasen des Innovationsprozesses. Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.

Seit 01.01.2026 gibt eine neue Förderrichtlinie mit höherer Förderung, vereinfachten Abrechnungsmodalitäten und längeren Darlehenslaufzeiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-projektfinanzierung.html

Münzstapel und EU Flagge im Hintergrund

Forschungszulagengesetz

Die Bundesregierung fördert Forschung und Entwicklung von Unternehmen auch steuerlich. Weitere Informationen an der TH Wildau: https://www.th-wildau.de/index.php?id=32365 

Informationen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)

Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Land Brandenburg
Programmfamilie „Brandenburgischer Innovationsgutschein“

Mit dem Förderprogramm „Brandenburgischer Innovationsgutschein" sollen Innovationsprojekte in Brandenburger kleinen und mittelständischen Unternehmen (inkl. Handwerksbetrieben) unterstützt werden um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der KMU zu stärken. Dies soll erreicht werden durch verschiedene Programmlinien:

Kleiner BIG-Transfer:

Gefördert werden wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld der Forschung und Entwicklung, darunter auch Machbarkeitsstudien.

Als Ausgabe ist der jeweilige Rechnungsbetrag der auf Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages erbrachten Leistung der Forschungseinrichtung zuwendungsfähig.

Großer BIG-Transfer:

Gefördert werden planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistungs-, Prozess- und Organisationsinnovationen.

Als Ausgabe ist der jeweilige Rechnungsbetrag der auf Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages erbrachten Leistung der Forschungseinrichtung zuwendungsfähig.

BIG-FuE:

Gefördert werden Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE), die bei dem antragstellenden Unternehmen zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, die unmittelbar nach Projektende vermarktbar oder für den Produktionsprozess einsetzbar sind.

Dafür sind folgende projektbezogenen Ausgaben zuwendungsfähig:

  • eigenes Personal mit vertraglich vereinbartem Arbeitsort im Land Brandenburg
  • FuE-Fremdleistungen und
  • sonstige Ausgaben, in Form einer Pauschale in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen entsprechend EU-Definition, inklusive Handwerksbetriebe mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte im Land Brandenburg und (außer für BIG-digital) die GRW-förderfähige Tätigkeiten ausüben und den Primäreffekt erfüllen. 

Die aktuelle Förderrichtlinie ist bis 30. Juni 2028 gültig. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Mittelgebers (ILB – Investitionsbank des Landes Brandenburg) zum Programm: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-2025-big/

KMU innovativ

KMU innovativ

Mit dem Programm KMU innovativ beabsichtigt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Klein- und Mittelständische Unternehmen zu unterstützen, Spitzenforschung zu betreiben. Innerhalb von 10 gesetzten Technologiefeldern kann die Entwicklung von Projekten themenoffen erfolgen. Die Beratung erfolgt durch Lotsendienste.

Die Skizzeneinreichung erfolgt in der Regel zweistufig zu den festen Stichtagen 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Durch Haushaltsanpassungen entfallen für die Maßnahme KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung die Einreichungsstichtage am 15. Oktober 2026, 15. April 2027 sowie 15. Oktober 2027. Zudem ist die ESF-Plus-Kofinanzierung seit April 2026 weggefallen. 

Weitere Information finden Sie auf der Website des Mittelgebers: https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/Gesellschaft/ZukunftDerArbeit/KmuInnovativ/kmuinnovativ_node.html

DIGITAL

Digital Europe Programme (DIGITAL)

Besonderen Fokus auf die Digitalisierung legt das Programm „Digital Europe Programme“. Es soll die Lücke schließen zwischen der Digitaltechnik-Forschung und deren Anwendung und ist darauf ausgerichtet, dass die Forschungsergebnisse – zum Nutzen der europäischen Bürger und Unternehmen, insbesondere der KMU – auf dem Markt eingeführt werden. Die Investitionen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ werden die beiden Ziele der Union „grüner und digitaler Wandel“ unterstützen und die Resilienz und offene strategische Autonomie der Union stärken. 
 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/activities/digital-programme

ZIM

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm, mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden sollen. Das Programm zielt darauf ab, Unternehmen bei der Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens zu unterstützten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Mittelgebers: https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html

Aktueller Status (Antragsstopp): Seit dem 7. Juli 2026 (12:00 Uhr) nimmt das BMWE vorübergehend keine neuen Anträge für Zuschüsse im ZIM an. Ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen.

 

Horizon Europe

Horizon Europe (HORIZON)

Das aktuelle Rahmenprogramme für Forschung und Innovation, „Horizon Europe“, fördert die Erforschung wichtiger gesellschaftlicher Fragen. HORIZON ist am 1. Januar offiziell 2021 gestartet. Gerade die zweite der drei Programmsäulen, Global Challenges & Industrial Competitiveness (Pillar II), bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich in Verbundprojekten zu engagieren. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website vom BMFTR: https://www.horizont-europa.de/