Die Bundesregierung fördert Forschung und Entwicklung von Unternehmen auch steuerlich. Weitere Informationen an der TH Wildau: https://www.th-wildau.de/index.php?id=32365
Informationen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Land Brandenburg
Programmfamilie „Brandenburgischer Innovationsgutschein“
Mit dem Förderprogramm „Brandenburgischer Innovationsgutschein" sollen Innovationsprojekte in Brandenburger kleinen und mittelständischen Unternehmen (inkl. Handwerksbetrieben) unterstützt werden um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der KMU zu stärken. Dies soll erreicht werden durch verschiedene Programmlinien:
- Maßnahmen zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfer von Forschungseinrichtungen in Unternehmen (BIG-Transfer)
- Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (BIG-FuE)
- Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)
- Unterstützung bei der Teilnahme an forschungs-, entwicklungs- und innovationsrelevanten EU-Fördermaßnahmen (BIG-EU)
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen entsprechend EU-Definition, inklusive Handwerksbetriebe mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte im Land Brandenburg und (außer für BIG-digital) die GRW-förderfähige Tätigkeiten ausüben und den Primäreffekt erfüllen. Die Richtlinie gilt derzeit bis 31.12.2023.
Weitere Informationen der TH Wildau zu dem Programm unter: https://www.th-wildau.de/forschung-transfer/zentrum-fuer-forschung-und-transfer/forschungsfoerderungen-und-finanzierung/brandenburgischer-innovationsgutschein/
Webseite des Mittelgebers (ILB – Investitionsbank des Landes Brandenburg) zum Programm: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/
Generelle Informationen an der TH Wildau zu Förderprogrammen zu Forschung und Entwicklung:
https://www.th-wildau.de/forschung-transfer/zentrum-fuer-forschung-und-transfer/forschungsfoerderungen-und-finanzierung/